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Aufgaben |
Der Beobachter der Länder bei der
Europäischen Union hat als Einrichtung aller 16 Bundesländer die Aufgabe, diese
über für sie bedeutsame Vorgänge im Bereich der Europäischen Union zu
informieren. Hierbei steht die umfassende Berichterstattung aus dem Ministerrat im Mittelpunkt. Schon bei
der Aushandlung der Römischen Verträge 1956 war für die Länder die Teilnahme an
den vorbereitenden Sitzungen von besonderem Interesse. Damals wurde mit zwei
Ländervertretern als Mitglieder der deutschen Delegation der Grundstein für den
heutigen Länderbeobachter gelegt.
Die Länder begleiten die
EU-Rechtsetzung von der Entwicklung von Vorschlägen durch die EU-Kommission
über die Beratung in Ratsgremien bis zur Entscheidung in den Räten der EU und
im Europäischen Parlament.
Der Beobachter der Länder bildet den Schlusspunkt im Prozess der Mitwirkung der Bundesländer an der europäischen Gesetzgebung. Er informiert auf elektronischem Wege aktuell über Verlauf und Ergebnisse der nach Politikbereichen gegliederten Räte und stellt den Ländern zugleich die Beratungs- und Beschlussdokumente zur Verfügung. Jährlich berichtet er über bis zu 80 Ratssitzungen. Durch den Beobachter der Länder ist der Zugang der Länder zu den Ratssitzungen auch in den Bereichen gewährleistet, in denen keine ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder in EU-Angelegenheiten vorliegt. Die Einzelheiten über die Arbeit des Länderbeobachters sind im Abkommen der Länder vom 24.10.1996 geregelt.
Der Beobachter der Länder wird von
den 16 Bundesländern nach ihrer Finanzkraft (Königsteiner Schlüssel)
finanziert. Die Europaministerkonferenz der deutschen Länder beschließt über
die personelle und - in
Zusammenarbeit mit der Finanzministerkonferenz - über die finanzielle
Ausstattung des Länderbeobachters. Das Land Baden-Württemberg als Vorsitz im
EU-Ausschuss des Bundesrates hat die Dienst- und Fachaufsicht und führt den
Haushalt.